Abschlussarbeit abgeben in Thüringen: Was die Hochschulen verlangen

Wie viele Exemplare? Welche Bindung? Gedruckt, digital oder beides? Was bei der Abgabe einer Abschlussarbeit verlangt wird, regelt jede Hochschule – und oft sogar jede Fakultät – selbst. Wir haben zusammengetragen, was die Thüringer Hochschulen aktuell vorgeben (Stand: August 2026). Wichtig vorweg: Maßgeblich ist immer deine Prüfungs- bzw. Promotionsordnung. Die Vorgaben ändern sich und unterscheiden sich oft je nach Fakultät, Institut und Studiengang – kläre die Details deshalb unbedingt direkt mit deinem Prüfungsamt, bevor du druckst.
Bauhaus-Universität Weimar
An der Fakultät Medien gilt für die Bachelorarbeit: drei gedruckte und gebundene Exemplare plus eine digitale Version auf Datenträger (CD oder USB-Stick), abzugeben im Dekanat. Die unterschriebene Ehrenwörtliche Erklärung muss in jedem Exemplar fest eingebunden sein – ein loses Blatt reicht nicht. Andere Fakultäten regeln Details abweichend; ein Blick auf die Seiten deines Prüfungsamts lohnt immer.
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Hier zeigt sich, wie unterschiedlich selbst Fakultäten einer Uni ticken: An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden Bachelorarbeiten inzwischen nur noch digital eingereicht, während für Masterarbeiten drei gedruckte, gebundene Exemplare plus PDF verlangt werden. Einige Lehrstühle schreiben zudem vor: Hardcover, Softcover oder Klebebindung – keine Ringbindung. Prüf also genau, was für deinen Studiengang gilt.
Technische Universität Ilmenau
Die Prüfungsordnung der TU Ilmenau (Beschluss Dezember 2025) verlangt die Abgabe in drei gebundenen Exemplaren und in elektronischer Form – wobei das Dateiformat eine maschinelle Textextraktion erlauben muss, ein durchsuchbares PDF also Pflicht ist.
Universität Erfurt
Auch in Erfurt zählt die gebundene und unterschriebene Fassung als abgegeben; für Lehramtsarbeiten ist eine gebundene, paginierte Form mit Zusammenfassung vorgeschrieben. Die Zahl der Exemplare unterscheidet sich je nach Prüfungsordnung – im Zweifel beim Prüfungsamt nachfragen.
Dissertationen: die Pflichtexemplare der ThULB
Für Promotionen an der Universität Jena regelt die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThULB) die Abgabe zentral (Checkliste der ThULB, Stand Mai 2026):
- 3 gedruckte Exemplare + identische elektronische Version (Publikation in der Digitalen Bibliothek Thüringen) – oder 8 gedruckte Exemplare
- Format DIN A4 oder A5, ein- oder beidseitig auf handelsüblichem Papier
- Klebebindung ist vorgeschrieben – Ring-, Velo- und Klemmbindung werden nicht akzeptiert
- Prüf- und Pflichtexemplare müssen identisch sein, auch beim Farbdruck
- Die unterschriebene Selbstständigkeitserklärung gehört fest eingebunden in alle Exemplare
An der Bauhaus-Universität Weimar verlangen mehrere Fakultäten vier gedruckte, gebundene Exemplare plus elektronische Fassung – oder drei Verlagsexemplare, wenn die Dissertation im Verlag erscheint.
Was das praktisch für dich heißt
- Prüfungsordnung zuerst: Exemplarzahl und Bindungsart stehen dort – nicht raten, nachlesen. Und wenn etwas unklar bleibt: Frag direkt bei deinem Prüfungsamt, deiner Fakultät oder deinem Institut nach.
- Bindung passend wählen: Wo Ringbindung ausgeschlossen ist, sind Klebebindung oder Hardcover die richtige Wahl – wir beraten dich ehrlich.
- Erklärung einbinden lassen: Bring die unterschriebene Erklärung mit oder leg sie in die Datei – wir binden sie fest ein.
- Identische Exemplare: Alle Exemplare aus einem Druck – bei uns selbstverständlich.
- Vorlauf einplanen: Gerade bei Hardcovern und größeren Auflagen gilt: je früher, desto entspannter.
Noch einmal, weil es wichtig ist: Diese Übersicht (Stand: August 2026) ersetzt keine Auskunft deiner Hochschule. Verbindlich sind allein deine aktuelle Prüfungs- bzw. Promotionsordnung und dein Prüfungsamt – frag dort nach, bevor du Exemplare drucken und binden lässt.
Gedruckt und gebunden – ein paar Schritte vom Campus
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Arbeit hochladen & beraten lassenHäufige Fragen
Wie viele Exemplare meiner Abschlussarbeit brauche ich?
Das regelt deine Prüfungsordnung. Üblich sind in Thüringen drei gebundene Exemplare plus eine digitale Fassung – es gibt aber auch Fakultäten, die nur noch digital annehmen. Lies nach, bevor du druckst.
Welche Bindung schreibt meine Hochschule vor?
Häufig ist die Wahl frei, aber es gibt Ausnahmen: Für Dissertationen an der Uni Jena ist Klebebindung vorgeschrieben, Ringbindung ausgeschlossen; auch einzelne Lehrstühle schließen Ringbindung aus. Im Zweifel: Prüfungsamt fragen – wir binden nach jeder Vorgabe.
Sind diese Angaben verbindlich?
Nein – sie sind eine Orientierung mit Stand August 2026. Ordnungen ändern sich und unterscheiden sich je nach Fakultät; verbindlich ist immer deine aktuelle Prüfungs- bzw. Promotionsordnung.
Muss die Ehrenwörtliche Erklärung mit eingebunden werden?
Meist ja – etwa an der Bauhaus-Universität Weimar muss die unterschriebene Erklärung fest in jedem Exemplar eingebunden sein. Bring sie einfach mit oder leg sie in deine Datei, wir binden sie ein.
